Norm
PVG §9 Abs4 litaSchlagworte
Aussetzung beabsichtigter Maßnahmen; aufschiebende Wirkung des Einspruchs der PV; Verlangen der PV auf Aufhebung oder Änderung bereits getroffener Maßnahmen; Verfahren nach §10 auch über Anträge nach §9 Abs4 lita.Rechtssatz
Es steht der PV aber allgemein frei, auch in Fällen, in denen eine vom DL beabsichtigt gewesene Maßnahme bereits getroffen wurde, nach § 9 Abs. 4 lit. a PVG die Aufhebung oder Abänderung der Maßnahme zu verlangen. Auch darüber kann dann das Verfahren nach § 10 Abs. 5 bis 7 geführt werden und betrifft wieder erst künftiges Verhalten der Dienstgeberseite.Es steht der PV aber allgemein frei, auch in Fällen, in denen eine vom DL beabsichtigt gewesene Maßnahme bereits getroffen wurde, nach Paragraph 9, Absatz 4, Litera a, PVG die Aufhebung oder Abänderung der Maßnahme zu verlangen. Auch darüber kann dann das Verfahren nach Paragraph 10, Absatz 5 bis 7 geführt werden und betrifft wieder erst künftiges Verhalten der Dienstgeberseite.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:G.1.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
07.06.2016