Norm
PVG §10 Abs5Schlagworte
Vorlageantrag; ZuständigkeitsübergangRechtssatz
Mit seinem Schreiben vom 28. April 2014, mit dem die DL ersucht wird, einen Termin in der VD betreffend einen Besprechungstermin gemäß § 10 Abs. 5 bis 7 PVG auszumachen, da keine Einigung mit der Anstaltsleitung erzielt wurde, hat der DA konkludent, aber unmissverständlich, einen Vorlageantrag iSd § 10 Abs. 5 PVG gestellt, um ein Verfahren nach § 10 PVG auf der Ebene der VD auszulösenMit seinem Schreiben vom 28. April 2014, mit dem die DL ersucht wird, einen Termin in der VD betreffend einen Besprechungstermin gemäß Paragraph 10, Absatz 5 bis 7 PVG auszumachen, da keine Einigung mit der Anstaltsleitung erzielt wurde, hat der DA konkludent, aber unmissverständlich, einen Vorlageantrag iSd Paragraph 10, Absatz 5, PVG gestellt, um ein Verfahren nach Paragraph 10, PVG auf der Ebene der VD auszulösen
Anmerkung
.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:B.10.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
04.02.2016