Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
eigenständiges Handeln von PVRechtssatz
Das Vorgehen von B, über Ersuchen des DL zu versuchen, zu einer einvernehmlichen Dienstplangestaltung bzw. Diensteinteilung für Dezember 2015 zu gelangen, steht mit den ihm vom DA mit Beschluss vom 18. Mai 2015 bzw. 9. Juli 2015 erteilten Mandaten, in die Dienstpläne dieser Dienststelle Einsicht zu nehmen und darüber mit dem DL und den betroffenen Bediensteten Gespräche zu führen, nicht im Zusammenhang. Auch der in der DA-Sitzung vom 12. November 2015 gefasste Beschluss des DA, sowohl die Dienstplanung als auch das Vorgehen des DL weiterhin zu beobachten und im Bedarfsfalle entsprechende Maßnahmen einzuleiten, umfasst nicht das Vorgehen von B, über Ersuchen des DL im Vorfeld der Dienstplangestaltung tätig zu werden. B handelte daher eigenständig - und nicht im Auftrag des DA - in seiner Eigenschaft als Personalvertreter über Ersuchen des DL.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.3.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
07.06.2016