Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Personalvertretungstätigkeit; untrennbarer Zusammenhang mit PersonalvertretungstätigkeitRechtssatz
Die A vorgeworfenen Handlungen, die Richtigkeit dieser Vorwürfe vorausgesetzt, stehen mit den Dienststellenbesuchen von A am 10. Dezember 2015, die unbestritten in Ausübung seiner Funktion als Personalvertreter erfolgten, nicht nur in keinem untrennbaren, sondern in überhaupt keinem Zusammenhang. Dies erhellt allein daraus, dass Dienststellenbesuche von Personalvertreter/innen auch dann durchgeführt werden können, wenn den Dienstkraftfahrzeugrichtlinien des BMI vor Antritt der Fahrt entsprochen und der Alkotest bei einem Verkehrsunfall nicht verweigert wird. Die Begründung von FA und DA für die Verweigerung ihrer Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung von A, es dürfe nach PVG keine dienstrechtliche Verfolgung von A erfolgen, weil dieser mit dem Dienstkraftfahrzeug Dienststellenbesuche in seiner Funktion als Personalvertreter getätigt habe, findet daher im PVG keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.6.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
07.06.2016