Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Personalvertretungstätigkeit; unbefugte Datenabfrage keine PV-TätigkeitRechtssatz
Da Datenabfragen, die ohne dienstliche Notwendigkeit unbefugt vorgenommen wurden, nach ständiger Rechtsprechung von PVAK und PVAB niemals Ausübung der Funktion von Personalvertreter/innen sein können, war die Verweigerung der Zustimmung des DA zur dienstrechtlichen Verfolgung von B in § 28 PVG rechtlich nicht gedeckt.Da Datenabfragen, die ohne dienstliche Notwendigkeit unbefugt vorgenommen wurden, nach ständiger Rechtsprechung von PVAK und PVAB niemals Ausübung der Funktion von Personalvertreter/innen sein können, war die Verweigerung der Zustimmung des DA zur dienstrechtlichen Verfolgung von B in Paragraph 28, PVG rechtlich nicht gedeckt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.12.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
21.06.2016