Norm
PVG §21 Abs2Schlagworte
Ruhen des Mandats; weitere Funktionsausübung nur bei einstimmigem Beschluss des PVO; taxative Aufzählung der Gründe für Ruhen des Mandats, Notwendigkeit gesonderter einstimmiger Beschlüsse bei Vorliegen mehrerer Tatbestandsmerkmale für Ruhen des MandatsRechtssatz
Die PVO haben aufgrund der gegebenen Rechtslage einstimmige gesonderte Beschlüsse über die allfällige weitere Ausübung des Mandats ihrer Mitglieder iSd § 21 Abs. 2 PVG betreffend jeden der drei dort genannten Gründe für das Ruhen des Mandats eines Mitglieds - unabhängig von der allfälligen Identität des Tatvorwurfs - zu fassen, ansonsten das Mandat ihrer davon betroffenen Mitglieder ruht.Die PVO haben aufgrund der gegebenen Rechtslage einstimmige gesonderte Beschlüsse über die allfällige weitere Ausübung des Mandats ihrer Mitglieder iSd Paragraph 21, Absatz 2, PVG betreffend jeden der drei dort genannten Gründe für das Ruhen des Mandats eines Mitglieds - unabhängig von der allfälligen Identität des Tatvorwurfs - zu fassen, ansonsten das Mandat ihrer davon betroffenen Mitglieder ruht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.9.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
12.07.2016