Norm
PVG §22Schlagworte
Gesetzliche aufgaben von Schriftführer/innen von PVO; Inhalt von Protokollen über Sitzungen von PVO; Verwahrung von Protokollen über Sitzungen von PVORechtssatz
Der/Die Schriftführer/in ist dazu verpflichtet, die Protokolle des DA ordnungsgemäß zu erstellen und ordnungsgemäß zu verwahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.14.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
30.06.2016