Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Gesetzwidrige Vermischung von PV- und GewerkschaftstätigkeitRechtssatz
Da es sich dabei unbestrittenermaßen nicht um Aussagen von D in seiner Funktion als Vorsitzender für das PVO handelte, stellen diese Aussagen auch keine Geschäftsführungshandlungen für den ZA dar. Nur in Angelegenheiten der Geschäftsführung iSd PVG von PVO könnte eine gesetzwidrige Vermischung von PV- und Gewerkschaftsagenden erfolgen, was im vorliegenden Fall jedoch nicht zum Tragen kam, ganz abgesehen davon, dass D in seinen Antworten gegenüber dem Antragsteller weder als ZA-Vorsitzender noch als Gewerkschaftsfunktionär auftrat, sondern in Bezug auf die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) lediglich seine persönliche Kritik am Kontaktieren der GÖD durch den Antragsteller und der Reaktion der GÖD gegenüber einem Bediensteten, der kein Mitglied der GÖD ist, zum Ausdruck brachte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.15.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
30.08.2016