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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art138 Abs1 litbLeitsatz
Vorliegen eines negativen Kompetenzkonfliktes bei Ablehnung einer Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof und Zurückweisung mangels Rechtsschutzinteresses durch den Verwaltungsgerichtshof; Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in ein bestimmtes Land als unzulässig wegen bereits erfolgter AbschiebungRechtssatz
Verweis auf VfSlg 14769/1997 und E v 13.10.99, KI-11/98 (hier keine Konstellation wie im B v 12.06.08, KI-7/07).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, Fremdenrecht, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, Rechtsschutz, Refoulement-VerbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:KI3.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010