Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Änderung von Beschlüssen von PVO nur auf begründeten Antrag im PVORechtssatz
Der Beschluss, alle offenen Planstellen (mit ihrer aktuellen Bewertung) auszuschreiben, wurde in der Sitzung vom 27. Jänner 2016 gefasst. Der DA-Vorsitzende stellte das Thema (die Neubewertung bzw. den Planstellentausch) in der Sitzung vom 2. Februar 2016 mit der Begründung nochmals zur Diskussion, dass man dabei auch an den Bediensteten F denken müsse, für den Vorteile damit verbunden wären. Die neuerliche Aufnahme dieses TOP in die Tagesordnung einer DA-Sitzung erfolgte somit gesetzeskonform auf begründeten Antrag des Vorsitzenden, weshalb aus der neuerlichen Debatte und Beschlussfassung keine Gesetzwidrigkeit der Geschäftsführung des DA resultiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.17.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
29.09.2016