Norm
PVG §9Schlagworte
Zuständigkeit des DA; keine Zuständigkeit des DA bei primärer Zuständigkeit des ZARechtssatz
Im Fall der *** ist zuständiges PVO der ZA, weil die Versetzungen auf der Ebene der Zentralstelle verfügt werden. Eine Zuständigkeit des DA besteht nicht. Da ein Mitwirkungsrecht des DA nur im Bereich seiner gesetzlichen Zuständigkeiten besteht, hat der DL, auf dessen Ebene weder die Entscheidung über die Versetzungen zu treffen noch eine Einbindung der PV vorzunehmen war, das PVG im Zusammenhang mit den in Beschwerde gezogenen Versetzungen von vier Bediensteten der *** nicht verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:B.4.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
30.08.2016