Norm
PVG §9 Abs2Schlagworte
zustimmungspflichtige MaßnahmenRechtssatz
Die Meinung des DL, wer in der Folge konkret zum Nachtdienst eingeteilt werde, könne nicht mehr von § 9 Abs. 2 lit. b PVG erfasst sein, weil der DA die Erhöhung der Nachtdienststärke selbst zu verantworten habe, findet im PVG keine Deckung. Im gegenständlichen Fall handelte es sich, wie bereits erwähnt, um eine Diensteinteilung für mehrere JWB und einen längeren Zeitraum, also um eine nach § 9 Abs. 2 PVG ohne jeden Zweifel zustimmungspflichtige Maßnahme.Die Meinung des DL, wer in der Folge konkret zum Nachtdienst eingeteilt werde, könne nicht mehr von Paragraph 9, Absatz 2, Litera b, PVG erfasst sein, weil der DA die Erhöhung der Nachtdienststärke selbst zu verantworten habe, findet im PVG keine Deckung. Im gegenständlichen Fall handelte es sich, wie bereits erwähnt, um eine Diensteinteilung für mehrere JWB und einen längeren Zeitraum, also um eine nach Paragraph 9, Absatz 2, PVG ohne jeden Zweifel zustimmungspflichtige Maßnahme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:B.6.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
29.09.2016