Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Geschäftsordnung, Einberufung von Sitzungen, Tagesordnung, Beschlussfassung, Umlaufbeschluss, Abstimmung, ProtokolleRechtssatz
Wie bereits erwähnt, enthalten das PVG und die PVGO eine Reihe zwingender Vorgaben betreffend die Einberufung und Durchführung von DA-Sitzungen, die Beschlussfassung im DA, das Anfertigen, die Inhalte und die Aufbewahrung von Protokollen über DA-Sitzungen bzw. die Dokumentation des Zustandekommens von Umlaufbeschlüssen. Da an der HAK *** Vorschriften nach eigener Aussage der DA-Vorsitzenden nicht beachtet werden, weil unter DA-Sitzungen „ein Zusammensitzen aller oder eines Teiles der DA-Mitglieder, in dem über DA-Angelegenheiten gesprochen wird“ verstanden wird und es weder Sitzungsprotokolle darüber gibt noch sonstige Beschlüsse innerhalb der PV dokumentiert werden, ist die – nicht nachvollziehbare und daher ihrer nachträglichen Prüfung durch die PVAB nicht zugängliche - Geschäftsführung des DA, die nicht erkennen lässt, welche konkreten Geschäftsführungshandlungen vom DA beschlossen wurden, zur Gänze mit Gesetzwidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.18.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
16.01.2017