Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlussfassung im DA; UmlaufbeschlussRechtssatz
Eine Beschlussfassung über die Zustimmung zur Verweigerung der Zuteilung von KOEL-Stunden sowie zur Zuteilung von nur 0,2 MDL im Schuljahr 2015/16 an die Antragstellerin im Sinne dieser gesetzlichen Vorgaben erfolgte nicht. Die DA-Vorsitzende hat daher ohne Vorliegen von gesetzmäßig zustande gekommenen – und nachvollziehbaren, einer nachträglichen Prüfung ihrer inhaltlichen Gesetzmäßigkeit durch die PVAB zugänglichen - Beschlüssen des DA dem DL gegenüber die Zustimmung des DA zur Verweigerung der Zuteilung von KOEL-Stunden und der Zuteilung von nur 0,2 MDL an die Antragstellerin kommuniziert. Dadurch hat sie die Geschäftsführung des DA, dem das Handeln bzw. Unterlassen seiner Vorsitzenden zuzurechnen ist, mit Gesetzwidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.18.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
16.01.2017