Norm
PVG §2Schlagworte
Vorrang der Gesamtinteressen; Einzelpersonalangelegenheiten; InteressenkollisionRechtssatz
Da der DA jedoch im vorliegenden Fall mangels Interessenkollision und fehlender gesetzlicher Grundlage für die von ihm - wenn auch im Interesse des Gesundheitsschutzes der Kollegenschaft - geforderten Mittagspausen das Anliegen der Antragstellerin unterstützen hätte müssen, belastete er seine Geschäftsführung durch die rechtswidrige Unterlassung dieser Unterstützung mit Gesetzwidrigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:A2.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018