RS Pvak 2018/5/22 A7-PVAB/18

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Veröffentlicht am 22.05.2018
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Schlagworte

48-Stunden-Frist; Übermittlung von Unterlagen nach Sitzungseinberufung; Wissenstand der DA-Mitglieder

Rechtssatz

Es besteht somit keine rechtliche Schranke, die Unterlagen zu einzelnen TOP erst innerhalb der 48-Stunden-Frist bzw. knapp vor der DA-Sitzung oder auch erst am Beginn einer DA-Sitzung zu verteilen, sofern gesichert ist, dass der Wissenstand der DA-Mitglieder für die Debatte und eine allfällige Beschlussfassung während dieser Sitzung ausreicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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