Norm
PVGO §1 Abs1Schlagworte
48-Stunden-Frist; Übermittlung von Unterlagen nach Sitzungseinberufung; Wissenstand der DA-MitgliederRechtssatz
Es besteht somit keine rechtliche Schranke, die Unterlagen zu einzelnen TOP erst innerhalb der 48-Stunden-Frist bzw. knapp vor der DA-Sitzung oder auch erst am Beginn einer DA-Sitzung zu verteilen, sofern gesichert ist, dass der Wissenstand der DA-Mitglieder für die Debatte und eine allfällige Beschlussfassung während dieser Sitzung ausreicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018