RS Pvak 2018/5/22 A7-PVAB/18

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Veröffentlicht am 22.05.2018
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Schlagworte

Verlesung der TO

Rechtssatz

§ 5 Abs. 2 erster Satz PVGO verpflichtet den Vorsitzenden einer DA-Sitzung, nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses die TO zu verlesen. Da die TO in ihrer aktuellen Form vor Eingehen in die TO am 23. März 2018 nicht verlesen wurde, hat der DA-Vorsitzende entgegen § 5 Abs. 2 erster Satz PVGO gehandelt.Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz PVGO verpflichtet den Vorsitzenden einer DA-Sitzung, nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses die TO zu verlesen. Da die TO in ihrer aktuellen Form vor Eingehen in die TO am 23. März 2018 nicht verlesen wurde, hat der DA-Vorsitzende entgegen Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz PVGO gehandelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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