Norm
PVG §9 Abs2Schlagworte
Diensteinteilung; Herstellung des EinvernehmensRechtssatz
Die vom DL mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 verfügte überwiegende Heranziehung von Bediensteten mit herabgesetzter Wochendienstzeit zu kurzen Diensten in der JA stellt eine Änderung der Diensteinteilung für diese Bediensteten gegenüber dem zuvor praktizierten ausgewogenen Wechsel zwischen langen und kurzen Diensten dar, die von § 9 Abs. 2 lit. b PVG erfasst ist, weshalb nach § 10 PVG das Einvernehmen mit dem DA herzustellen gewesen wäre.Die vom DL mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 verfügte überwiegende Heranziehung von Bediensteten mit herabgesetzter Wochendienstzeit zu kurzen Diensten in der JA stellt eine Änderung der Diensteinteilung für diese Bediensteten gegenüber dem zuvor praktizierten ausgewogenen Wechsel zwischen langen und kurzen Diensten dar, die von Paragraph 9, Absatz 2, Litera b, PVG erfasst ist, weshalb nach Paragraph 10, PVG das Einvernehmen mit dem DA herzustellen gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:B2.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018