Norm
PVG §9 Abs2Schlagworte
Diensteinteilung; Herstellung des EinvernehmensRechtssatz
Nach § 10 Abs. 2 PVG gilt das Einvernehmen über eine vom DL beabsichtigte Maßnahme als hergestellt, wenn der DA seine ausdrückliche Zustimmung gibt oder sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der geplanten Maßnahme nicht äußert.Nach Paragraph 10, Absatz 2, PVG gilt das Einvernehmen über eine vom DL beabsichtigte Maßnahme als hergestellt, wenn der DA seine ausdrückliche Zustimmung gibt oder sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der geplanten Maßnahme nicht äußert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:B2.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018