Norm
PVG §9 Abs1 litdSchlagworte
Ausnahmen trotz Verständigung DL und DA, Berechtigte Ausnahmegründe; Fürsorgepflicht des DGRechtssatz
Für die Ausnahme der in Frage stehenden 11 Bediensteten von der TES-Ausbildung, für deren Absolvierung sie zunächst vorgesehen waren, waren gesundheitliche Gründe (8 Fälle), die bevorstehende Pensionierung (2 Fälle) bzw. Karenz nach MSchG (1 Fall) ausschlaggebend. Diese – begründeten - Ausnahmen von der TES-Ausbildung lagen daher im Interesse der betroffenen Bediensteten, für die diese gerechtfertigten Ausnahmegründe zum Tragen kamen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:B3.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019