Norm
PVG §9 Abs3 litaSchlagworte
Betrauung mit einem Arbeitsplatz; Inhalt des Gutachtens der PVABRechtssatz
Nach dem Gutachten der PVAK vom 9. Juli 1982, G 1-PVAK/82, hat sich das Gutachten gemäß §10 Abs.7 PVG auf die Beantwortung der Frage zu beschränken, ob der von Dienstgeber in Aussicht genommene Beamte mit dem ausgeschriebenen zu besetzenden Arbeitsplatz betraut werden soll. Die PVAK hat also nicht etwa Ihrerseits eine andere konkrete Maßnahme vorzuschlagen.Nach dem Gutachten der PVAK vom 9. Juli 1982, G 1-PVAK/82, hat sich das Gutachten gemäß §10 Absatz 7, PVG auf die Beantwortung der Frage zu beschränken, ob der von Dienstgeber in Aussicht genommene Beamte mit dem ausgeschriebenen zu besetzenden Arbeitsplatz betraut werden soll. Die PVAK hat also nicht etwa Ihrerseits eine andere konkrete Maßnahme vorzuschlagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:G1.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019