Norm
PVG §9 Abs3 litaSchlagworte
Zuständigkeit des DG für Betrauung mit einem Arbeitsplatz; Mitwirkungsrecht der PV; Gutachten der PVAB; unzureichende BeweisergebnisseRechtssatz
Unzureichende Beweisergebnisse können nicht zur Folge haben, dass im Zweifel den Bedenken der Personalvertretung Rechnung getragen werden müsste. So wie dienstrechtlich die letzte Entscheidung beim Leiter der Zentralstelle liegt, so kann auch bei Zweifelhaftigkeit der Berechtigung der von der Personalvertretung erhobenen Einwendungen ein Gutachten der PVAK, das eine Entscheidungshilfe für den Leiter der Zentralstelle darstellen soll, nicht gegen die in Aussicht genommene Personalmaßnahme ausfallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:G1.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019