Norm
PVG §9 Abs3 litaSchlagworte
Betrauung mit einem Arbeitsplatz; Inhalt des Gutachtens der PVABRechtssatz
Zunächst ist klarzustellen, dass sich das Gutachten auf die Stellungnahme der Frage zu beschränken hat, ob Bezirksinspektor A oder Abteilungsinspektor B mit dem in Frage stehenden Arbeitsplatz betraut werden soll bzw. ob der Auswahlvorgang diesfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat. Diese Beschränkung ist im vorliegenden Fall schon deshalb gegeben, weil offenbar nur die vorher genannten zwei Bewerber in Diskussion standen und hinsichtlich dieser zwischen den Leiter der Zentralstelle und den Zentralausschusses nähere Beratungen erfolgten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:G1.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019