Norm
PVGO §29 Abs1Schlagworte
Protokoll der DVRechtssatz
Zu TOP 3 wurde im DV-Protokoll nicht vermerkt, dass es kritische Anmerkungen aus dem Kollegium zur Vorgangsweise des Vorsitzenden des FA und des DA gab. Entsprechend der Vorgabe der PVGO, eine kurze Darstellung des Versammlungsverlaufes zu enthalten, wäre zwar die im Protokollberichtigungsantrag geforderte detaillierte Angabe der Namen der kritisierenden Lehrkräfte nicht erforderlich, doch ein Hinweis auf Kritik aus den Reihen der Bediensteten – wie auch im ersten Absatz des Protokolls zu TOP 5 zum Ausdruck gebracht – wäre geboten gewesen. Ebenso ein Hinweis auf die Aussage von H in der DV, sie habe gegenüber dem DA-Vorsitzenden und einem DA-Mitglied den Wunsch nach Vertretung ihrer Interessen geäußert. Das Protokoll zu TOP 3 der DV entspricht somit nicht zur Gänze der Vorgabe des § 29 Abs. 2 lit. h PVGO. Zu TOP 4 („Bericht des Dienststellenausschusses“) des Protokolls wurde zudem während der DV vom Vorsitzenden der DV darauf verwiesen, dass eine genaue Protokollierung der Aussagen zu TOP 4 unterbleiben könne, weil die schriftliche Stellungnahme des DA, die zu diesem TOP in der DV vorgetragen wurde, nach der DV dem Schriftführer zur Verfügung gestellt werde.Zu TOP 3 wurde im DV-Protokoll nicht vermerkt, dass es kritische Anmerkungen aus dem Kollegium zur Vorgangsweise des Vorsitzenden des FA und des DA gab. Entsprechend der Vorgabe der PVGO, eine kurze Darstellung des Versammlungsverlaufes zu enthalten, wäre zwar die im Protokollberichtigungsantrag geforderte detaillierte Angabe der Namen der kritisierenden Lehrkräfte nicht erforderlich, doch ein Hinweis auf Kritik aus den Reihen der Bediensteten – wie auch im ersten Absatz des Protokolls zu TOP 5 zum Ausdruck gebracht – wäre geboten gewesen. Ebenso ein Hinweis auf die Aussage von H in der DV, sie habe gegenüber dem DA-Vorsitzenden und einem DA-Mitglied den Wunsch nach Vertretung ihrer Interessen geäußert. Das Protokoll zu TOP 3 der DV entspricht somit nicht zur Gänze der Vorgabe des Paragraph 29, Absatz 2, Litera h, PVGO. Zu TOP 4 („Bericht des Dienststellenausschusses“) des Protokolls wurde zudem während der DV vom Vorsitzenden der DV darauf verwiesen, dass eine genaue Protokollierung der Aussagen zu TOP 4 unterbleiben könne, weil die schriftliche Stellungnahme des DA, die zu diesem TOP in der DV vorgetragen wurde, nach der DV dem Schriftführer zur Verfügung gestellt werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A4.PVAB.19.18Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019