Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Grundsätze der Interessenvertretung; weiter Ermessensspielraum der PV; gesetzwidrige Stellungnahme der PV; Auseinandersetzung mit der Problematik; Debatte und Abstimmung; Willkür; sachliche Rechtfertigung; gesetzeskonforme Entscheidung von PVO; Besetzung von Arbeitsplätzen; Bewerbung um eine Funktion; zur Beschlussfassung erforderlicher Wissensstand der PVO-MitgliederRechtssatz
Durch diese Ablehnung der Entscheidung des DL, ohne sich im gebotenen Umfang - und nachvollziehbar - objektiv mit der Problematik des Falles auseinanderzusetzen, hat der FA seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet, weshalb seine diese Personalangelegenheit betreffenden Beschlüsse aufzuheben waren. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass den FA-Mitgliedern alle Unterlagen der Dienstbehörde für diese Personalangelegenheit zur Verfügung standen, weil keine entsprechende und nachvollziehbare Diskussion im Kollegialorgan erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A12.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019