Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB für PVO; Zuständigkeit für Verhalten einzelner PV nur bei Zurechenbarkeit; Zurechenbarkeit; Handlungen ohne Beschluss des PVORechtssatz
Das unbestritten gebliebene Handeln der ZA-Vorsitzenden war daher dem Kollegialorgan ZA zuzurechnen. Da es durch keinen Beschluss des ZA gedeckt war, hat die ZA-Vorsitzende die Geschäftsführung des ZA insoweit mit Gesetzwidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A17.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019