Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Zulässigkeit der Einzelvertretung; Voraussetzungen für Einzelvertretung; Zulässigkeit der Einzelvertretung; Interessenkollision; gesetzmäßige Versagung der Unterstützung.Rechtssatz
Die unterbliebene Unterstützung des individuellen Anliegens der Antragstellerin durch den DA resultierte aus den in der Dienststelle im Schuljahr 2017/18 aufgetretenen massiven Interessenkonflikten, ist objektiv nachvollziehbar und steht mit den Grundsätzen der Interessenvertretung nach PVG im Einklang, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen, wobei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen ist. Die Unterstützung der Antragstellerin durch den DA unterblieb somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung des DA. Im Gegensatz dazu hätte eine etwaige Unterstützung des Anliegens der Antragstellerin durch den DA dessen Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet, weil der DA Einzelpersonalangelegenheiten von Bediensteten nach den zwingenden Vorgaben des PVG nur dann gesetzeskonform vertreten kann, wenn keine Interessenkollision gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A11.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019