Norm
PVG §9 Abs4 litbSchlagworte
Vertretung in Einzelpersonalangelegenheiten; Unterstützungsersuchen; Erledigung von Unterstützungsersuchen; Zulässigkeit der Einzelvertretung; Ablehnung von Unterstützungsersuchen; Formfreiheit von UnterstützungsersuchenRechtssatz
Ein PVO darf ein Ersuchen um Vertretung nicht unerledigt lassen. Die PVO müssen vielmehr in Fällen, in denen eine von einem/r Bediensteten begehrte Übernahme der Vertretung abgelehnt wird, hierüber Beschluss fassen und die/den Bedienstete/n davon verständigen. Dadurch wird dem/der Bediensteten die Möglichkeit eröffnet, die Rechtmäßigkeit eines solchen Beschlusses durch die PVAB überprüfen zu lassen (Schragel, PVG, § 9, Rz 75 und 76, mwN; PVAB 3. September 2014, A 31-PVAB/13; PVAB 18. Juni 2018, A 6-PVAB/18, mwN).Ein PVO darf ein Ersuchen um Vertretung nicht unerledigt lassen. Die PVO müssen vielmehr in Fällen, in denen eine von einem/r Bediensteten begehrte Übernahme der Vertretung abgelehnt wird, hierüber Beschluss fassen und die/den Bedienstete/n davon verständigen. Dadurch wird dem/der Bediensteten die Möglichkeit eröffnet, die Rechtmäßigkeit eines solchen Beschlusses durch die PVAB überprüfen zu lassen (Schragel, PVG, Paragraph 9,, Rz 75 und 76, mwN; PVAB 3. September 2014, A 31-PVAB/13; PVAB 18. Juni 2018, A 6-PVAB/18, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A11.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019