Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Zulässigkeit der Einzelvertretung; Voraussetzungen für Einzelvertretung; Zulässigkeit der Einzelvertretung; Interessenkollision; gesetzmäßige Versagung der UnterstützungRechtssatz
Eine positive Stellungnahme des unzuständigen DA im Verfahren vor der Zentralstelle hätte freilich nur unter zwei Voraussetzungen gesetzeskonform erfolgen können: Zum einen hätte darin durch bestimmte Forderungen bzw. Anträge nicht in die Zuständigkeit des ZA eingegriffen werden dürfen, zum anderen hätte die Vertretung der Antragstellerin rechtlich nach § 9 Abs. 4 lit. b PVG überhaupt zulässig sein müssen.Eine positive Stellungnahme des unzuständigen DA im Verfahren vor der Zentralstelle hätte freilich nur unter zwei Voraussetzungen gesetzeskonform erfolgen können: Zum einen hätte darin durch bestimmte Forderungen bzw. Anträge nicht in die Zuständigkeit des ZA eingegriffen werden dürfen, zum anderen hätte die Vertretung der Antragstellerin rechtlich nach Paragraph 9, Absatz 4, Litera b, PVG überhaupt zulässig sein müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A11.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019