Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
InteressenvertretungRechtssatz
Die Umsetzung des Vorschlags auf Einrichtung einer Supplierbereitschaft ist im Interesse aller betroffenen Lehrkräfte gelegen, weshalb die Zustimmung des DA zu dieser Maßnahme entsprechend den Vorgaben des PVG in gesetzmäßiger Geschäftsführung erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A16.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019