Norm
PVG §10 Abs3Schlagworte
Nichtanwendung von § 10 Abs. 1 und 2 PVG; unverzügliche Verständigung des DA durch DLRechtssatz
Nach § 10 Abs. 3 PVG bestand die gesetzliche Verpflichtung der DL aber darin, den DA von den zur Gefahrenabwehr getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu verständigen.Nach Paragraph 10, Absatz 3, PVG bestand die gesetzliche Verpflichtung der DL aber darin, den DA von den zur Gefahrenabwehr getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu verständigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B1.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020