Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Handeln für das PVO nur mit BeschlussRechtssatz
Im vorliegenden Fall war das Gespräch des DA-Vorsitzenden mit dem DL zur Herstellung des Einvernehmens zwischen DA und DL zur Frage der Besetzung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes mit einem Mitbewerber des Antragstellers erwiesenermaßen nicht schon am 20. April 2020 vor der Sitzung des DA, in der dessen Beschlussfassung zu dieser Personalangelegenheit erfolgte, sondern erst am 27. April 2020, also nach der DA-Sitzung vom selben Tag, in der die Beschlussfassung des DA über seine Entscheidung in dieser Personalangelegenheit erfolgt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A23.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021