Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB; Zuständigkeit für PVO; keine Zuständigkeit für einzelne Personalvertreter/innen; Zurechenbarkeit zum PVO; BeschlüsseRechtssatz
Dass der Antragsteller gegenüber den übrigen DA-Mitgliedern und der DL mit E-Mail vom 23. November 2020 feststellte, das Schreiben des DA vom 23. November 2020 zum Versetzungsantrag von E beruhe auf keinem rechtskonform zustande gekommenen und daher ungültigem Beschluss, weshalb der Antragsteller die umgehende Herbeiführung eines rechtskonformen Beschlusses fordere, bedurfte keines Beschlusses des DA als Kollegialorgan, weil der Antragsteller in diesem Schreiben nicht für den DA bzw. namens des DA, sondern als einzelner Personalvertreter auftrat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A31.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021