Norm
PVG §9 Abs1 litfSchlagworte
Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen; Gewährung von BelohnungenRechtssatz
Der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang ergänzend angemerkt, dass keine Verpflichtung des DL zur alljährlichen Festlegung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen und Leistungsprämien unter Einbindung des DA besteht. Nur dann, wenn eine Änderung bereits festgelegter Grundsätze beabsichtigt ist oder zusätzliche Grundsätze zu allgemeinen Vorgaben der Dienstbehörde erstellt werden sollen, besteht diese Verpflichtung des DL. Dem DA bleibt es selbstverständlich unbenommen, dem DL entsprechende Vorschläge zu erstatten, falls er die Festsetzung solcher Grundsätze für zweckmäßig erachtet (PVAK 21.06.1994, A 25-PVAK/94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B1.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021