Norm
PVG §9 Abs1 litfSchlagworte
Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen; Gewährung von BelohnungenRechtssatz
Auch das Argument des DA, der DL sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, jährlich die Grundsätze für Belohnungen und Leistungsprämien mit dem DA zu verhandeln, geht ins Leere, weil der DL dem DA seine Absichten dazu mitgeteilt und der DA diesen Absichten nicht nur nicht widersprochen, sondern diesen zur Gänze und vorbehaltslos zugestimmt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B1.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021