Schlagworte
Protokolle von PVO-SitzungenRechtssatz
Aus § 14 Abs. 1 PVGO folgt, dass Protokolle nur über ordnungsgemäß einberufene und eröffnete DA-Sitzungen iSd PVGO, nicht aber über informelle Besprechungen („Pausengespräche“) zwischen DA-Mitgliedern zu führen sind. Daher belastet die Weigerung des DA-Vorsitzenden, über die informelle Besprechung zwischen DA-Mitgliedern, die in der 12-Uhr-Pause am 22. Mai 2020 stattfand, ein Protokoll anzufertigen, die Geschäftsführung des DA nicht mit Gesetzwidrigkeit.Aus Paragraph 14, Absatz eins, PVGO folgt, dass Protokolle nur über ordnungsgemäß einberufene und eröffnete DA-Sitzungen iSd PVGO, nicht aber über informelle Besprechungen („Pausengespräche“) zwischen DA-Mitgliedern zu führen sind. Daher belastet die Weigerung des DA-Vorsitzenden, über die informelle Besprechung zwischen DA-Mitgliedern, die in der 12-Uhr-Pause am 22. Mai 2020 stattfand, ein Protokoll anzufertigen, die Geschäftsführung des DA nicht mit Gesetzwidrigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021