RS Pvak 2021/5/5 A8-PVAB/21

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Veröffentlicht am 05.05.2021
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Schlagworte

Protokolle von PVO-Sitzungen

Rechtssatz

Aus § 14 Abs. 1 PVGO folgt, dass Protokolle nur über ordnungsgemäß einberufene und eröffnete DA-Sitzungen iSd PVGO, nicht aber über informelle Besprechungen („Pausengespräche“) zwischen DA-Mitgliedern zu führen sind. Daher belastet die Weigerung des DA-Vorsitzenden, über die informelle Besprechung zwischen DA-Mitgliedern, die in der 12-Uhr-Pause am 22. Mai 2020 stattfand, ein Protokoll anzufertigen, die Geschäftsführung des DA nicht mit Gesetzwidrigkeit.Aus Paragraph 14, Absatz eins, PVGO folgt, dass Protokolle nur über ordnungsgemäß einberufene und eröffnete DA-Sitzungen iSd PVGO, nicht aber über informelle Besprechungen („Pausengespräche“) zwischen DA-Mitgliedern zu führen sind. Daher belastet die Weigerung des DA-Vorsitzenden, über die informelle Besprechung zwischen DA-Mitgliedern, die in der 12-Uhr-Pause am 22. Mai 2020 stattfand, ein Protokoll anzufertigen, die Geschäftsführung des DA nicht mit Gesetzwidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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