Norm
PVGO §1 Abs1Schlagworte
ordnungsgemäße Einberufung zu Sitzungen; Tagesordnung von SitzungenRechtssatz
Auch an dieser DA-Sitzung, die sehr kurzfristig einberufen wurde, nahmen alle DA-Mitglieder teil, weshalb sie als ordnungsgemäß einberufen galt. Dass die Tagesordnung erst zu Beginn dieser sehr kurzfristig einberufenen Sitzung festgelegt wurde, stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021