RS Pvak 2021/5/5 A8-PVAB/21

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Veröffentlicht am 05.05.2021
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Schlagworte

ordnungsgemäße Einberufung zu Sitzungen; Tagesordnung von Sitzungen

Rechtssatz

Auch an dieser DA-Sitzung, die sehr kurzfristig einberufen wurde, nahmen alle DA-Mitglieder teil, weshalb sie als ordnungsgemäß einberufen galt. Dass die Tagesordnung erst zu Beginn dieser sehr kurzfristig einberufenen Sitzung festgelegt wurde, stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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