Norm
PVGO §1 Abs1Schlagworte
ordnungsgemäße Einberufung zu Sitzungen; Tagesordnung von SitzungenRechtssatz
Im vorliegenden Fall war aufgrund eines Versehens die Tagesordnung der vorhergegangenen Sitzung der Einladung für die nächste Sitzung angeschlossen. Es stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar, wenn die Tagesordnung aus diesem Grund erst vor Beginn der Sitzung vom Vorsitzenden festgelegt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021