RS Pvak 2021/5/5 A8-PVAB/21

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Veröffentlicht am 05.05.2021
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Schlagworte

ordnungsgemäße Einberufung zu Sitzungen; Tagesordnung von Sitzungen

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall war aufgrund eines Versehens die Tagesordnung der vorhergegangenen Sitzung der Einladung für die nächste Sitzung angeschlossen. Es stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar, wenn die Tagesordnung aus diesem Grund erst vor Beginn der Sitzung vom Vorsitzenden festgelegt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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