Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Besetzung von Planstellen; ordnungsgemäße Debatte; Beschlüsse; weiter Ermessensspielraum; gesetzmäßige GeschäftsführungRechtssatz
Zu den Ausführungen des Antragstellers, er sei einerseits der einzige Bewerber der geforderten Verwendungsgruppe und andererseits bestqualifiziert für die freie Planstelle gewesen, ist nochmals darauf zu verweisen, dass der ZA lt. Sitzungsprotokoll in objektiv vertretbarer – und nachvollziehbarer – Weise den Mitbewerber des Antragstellers für besser qualifiziert als den Antragsteller erachtete, weshalb kein Hinweis auf etwaige Willkür erkennbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A9.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
29.07.2021