Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Besetzung von Planstellen; ordnungsgemäße Debatte; Beschlüsse; weiter Ermessensspielraum; gesetzmäßige GeschäftsführungRechtssatz
Mit diesem Beschluss des ZA wurden keine Grundsätze vertreten, die mit den nach § 2 Abs. 1 und 2 PVG zu wahrenden Grundsätzen in klarem Widerspruch stehen, jede Auseinandersetzung mit der Problematik des Falles vermissen lassen oder als willkürlich anzusehen sind (Schragel, PVG, § 2, Rz 17, mwN).Mit diesem Beschluss des ZA wurden keine Grundsätze vertreten, die mit den nach Paragraph 2, Absatz eins und 2 PVG zu wahrenden Grundsätzen in klarem Widerspruch stehen, jede Auseinandersetzung mit der Problematik des Falles vermissen lassen oder als willkürlich anzusehen sind (Schragel, PVG, Paragraph 2,, Rz 17, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A9.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
29.07.2021