Norm
PVG §2 Abs1 erster SatzSchlagworte
Allgemeine Personalangelegenheiten; Einvernehmen mit dem DA; Einbindung des DA als Kollegialorgan; formelles Verfahren nach PVG; gesondert genannte Angelegenheiten; Maßnahmen im Interesse der Gesundheit; Verletzung des PVGRechtssatz
Durch diese den Vorgaben des PVG widersprechende Vorgangsweise hat das Organ des Dienstgebers das PVG objektiv verletzt. Die Beschwerde war berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B2.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021