Norm
PVG §9 Abs2 litaSchlagworte
Allgemeine Personalangelegenheiten; Einvernehmen mit dem DA; formelles Verfahren nach PVG; Maßnahmen im Interesse der Gesundheit; Verletzung des PVGRechtssatz
Das Organ des Dienstgebers hat Anordnungen veröffentlicht, die u.a. Maßnahmen vorsehen, die im Interesse der Gesundheit der Bediensteten gelegen sind (§ 9 Abs. 1 lit. e PVG), sowie allgemeine Personalangelegenheiten betreffen (§ 9 Abs. 2 lit. a PVG), ohne den DA entsprechend den Vorgaben des § 10 PVG einzubinden.Das Organ des Dienstgebers hat Anordnungen veröffentlicht, die u.a. Maßnahmen vorsehen, die im Interesse der Gesundheit der Bediensteten gelegen sind (Paragraph 9, Absatz eins, Litera e, PVG), sowie allgemeine Personalangelegenheiten betreffen (Paragraph 9, Absatz 2, Litera a, PVG), ohne den DA entsprechend den Vorgaben des Paragraph 10, PVG einzubinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B2.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021