Norm
PVG §9 Abs2Schlagworte
beabsichtigte zustimmungspflichtige Maßnahmen; allgemeine Personalangelegenheiten; Herstellung des Einvernehmens; Vorgangsweise bei fehlendem Einvernehmen; Aussetzen der Maßnahme; endgültige EntscheidungRechtssatz
Die DL hat den FA zwar über den von ihr beabsichtigten Erlass informiert, aber im Folgenden verabsäumt, die für diese Angelegenheit zwingenden Bestimmungen des PVG einzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B4.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
18.11.2021