RS Vfgh 2008/6/25 B225/08 - B158/08

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
FremdenpolizeiG 2005 §53 Abs1, §66 Abs1
EMRK Art8 Abs2

Leitsatz

Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen ohne weitere Ermittlungen zur aktuellen Lebenssituation des Beschwerdeführers hinsichtlich seines Privat- und Familienlebens nach Aufforderung zu einer Stellungnahme diesbezüglich vor drei Jahren; Unterlassung eines Ermittlungsverfahrens daher in einem entscheidungswesentlichen Punkt

Rechtssatz

Ebenso B158/08, E v 23.02.09: keine Ermittlungen im Hinblick auf eine aufgrund der zwischenzeitigen Erkrankung der Beschwerdeführerin notwendige (medizinische) Betreuung in Österreich; diese aber unabdingbar bei der Interessenabwägung iSd Art 8 Abs 2 EMRK.Ebenso B158/08, E v 23.02.09: keine Ermittlungen im Hinblick auf eine aufgrund der zwischenzeitigen Erkrankung der Beschwerdeführerin notwendige (medizinische) Betreuung in Österreich; diese aber unabdingbar bei der Interessenabwägung iSd Artikel 8, Absatz 2, EMRK.

Entscheidungstexte

  • B 225/08
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 25.06.2008 B 225/08
  • B 158/08
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.02.2009 B 158/08

Schlagworte

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, Privat- und Familienleben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2008:B225.2008

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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