Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung PV; Sitzungsprotokolle; Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung von Sitzungsprotokollen; BeschlussfassungRechtssatz
Der Antragsteller ist Mitglied des DA und hat Anspruch darauf, dass die Geschäftsführung des DA auch im Innenverhältnis gesetzmäßig erfolgt. Er ist daher insoweit antragsberechtigt, es sei denn, er wäre mit der Handlung oder Unterlassung, die den Gegenstand seines Antrags bildet, einverstanden gewesen (Schragel, PVG, § 41, Rz 22). Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller in der DA-Sitzung vom 16.12.2021 gegen die Genehmigung des Protokolls der DA-Sitzung vom 15.11.2021 gestimmt. Seine Antragsberechtigung ist gegeben.Der Antragsteller ist Mitglied des DA und hat Anspruch darauf, dass die Geschäftsführung des DA auch im Innenverhältnis gesetzmäßig erfolgt. Er ist daher insoweit antragsberechtigt, es sei denn, er wäre mit der Handlung oder Unterlassung, die den Gegenstand seines Antrags bildet, einverstanden gewesen (Schragel, PVG, Paragraph 41,, Rz 22). Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller in der DA-Sitzung vom 16.12.2021 gegen die Genehmigung des Protokolls der DA-Sitzung vom 15.11.2021 gestimmt. Seine Antragsberechtigung ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A1.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022