Norm
PVG §3 Abs1Schlagworte
Beschwerdeberechtigung PVG-Verletzung DG-Organ; PVO; Einbringung durch ZARechtssatz
Da A und B als einzelnen Personalvertretern, wie bereits erwähnt, nach § 41 Abs. 4 und 5 PVG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 PVG die Beschwerdelegitimation fehlt, konnte die von ihnen eingebrachte Beschwerde mangels Zuständigkeit der PVAB nicht in Prüfung gezogen werden.Da A und B als einzelnen Personalvertretern, wie bereits erwähnt, nach Paragraph 41, Absatz 4 und 5 PVG in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz eins, PVG die Beschwerdelegitimation fehlt, konnte die von ihnen eingebrachte Beschwerde mangels Zuständigkeit der PVAB nicht in Prüfung gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:B3.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022