Norm
PVG §3 Abs1Schlagworte
Beschwerdeberechtigung PVG-Verletzung DG-Organ; PVO; Einbringung durch ZARechtssatz
Im vorliegenden Fall hätte der ZA als Kollegialorgan entsprechend den zwingenden Vorgaben des PVG den Beschluss auf Einbringung einer Beschwerde iSd § 41 Abs. 4 PVG fassen und diesen Beschluss der PVAB vorlegen müssen, um der PVAB die Prüfung der Beschwerde zu ermöglichen.Im vorliegenden Fall hätte der ZA als Kollegialorgan entsprechend den zwingenden Vorgaben des PVG den Beschluss auf Einbringung einer Beschwerde iSd Paragraph 41, Absatz 4, PVG fassen und diesen Beschluss der PVAB vorlegen müssen, um der PVAB die Prüfung der Beschwerde zu ermöglichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:B3.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022