RS Pvak 2022/5/12 B4-PVAB/22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.2022
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Norm

PVG §25 Abs1
BDG 1979 §44 Abs1
  1. PVG § 25 heute
  2. PVG § 25 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025
  3. PVG § 25 gültig von 24.12.2020 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020
  4. PVG § 25 gültig von 19.08.2009 bis 23.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  5. PVG § 25 gültig von 01.11.2004 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003
  6. PVG § 25 gültig von 01.04.1992 bis 31.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 179/1992
  7. PVG § 25 gültig von 05.03.1983 bis 31.03.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 138/1983

Schlagworte

Weisung; freies Mandat der PV

Rechtssatz

Dem ZA ist darin beizupflichten, dass in der Bundesverwaltung Weisungen im Regelfall nicht als solche bezeichnet werden (müssen), sondern in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle in die Form von Ersuchen oder Wünschen gekleidet werden. Dennoch können nach der Rechtslage in der Bundesverwaltung geäußerte Ersuchen oder Wünsche nur dann als Weisung verstanden werden, wenn sie von Organwalter:innen stammen, denen eine Vorgesetztenfunktion iSd § 44 Abs. 1 BDG 1979 gegenüber jenen Personen zukommt, an die sich solche Ersuchen oder Wünsche richten.Dem ZA ist darin beizupflichten, dass in der Bundesverwaltung Weisungen im Regelfall nicht als solche bezeichnet werden (müssen), sondern in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle in die Form von Ersuchen oder Wünschen gekleidet werden. Dennoch können nach der Rechtslage in der Bundesverwaltung geäußerte Ersuchen oder Wünsche nur dann als Weisung verstanden werden, wenn sie von Organwalter:innen stammen, denen eine Vorgesetztenfunktion iSd Paragraph 44, Absatz eins, BDG 1979 gegenüber jenen Personen zukommt, an die sich solche Ersuchen oder Wünsche richten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2022:B4.PVAB.22

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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