Norm
PVG §3 Abs1Schlagworte
PVO; Wählergruppe kein PVORechtssatz
Daher war zunächst zu prüfen, ob einer Wählergruppe nach PVG der Status eines PVO zukommt. Diese Frage ist zu verneinen, weil der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 PVG eine Legaldefinition der PVO vornimmt.Daher war zunächst zu prüfen, ob einer Wählergruppe nach PVG der Status eines PVO zukommt. Diese Frage ist zu verneinen, weil der Gesetzgeber in Paragraph 3, Absatz eins, PVG eine Legaldefinition der PVO vornimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A11.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
31.08.2022