Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Grundsätze der Interessenvertretung; UnterstützungsersuchenRechtssatz
Der DL blieb trotz Intervention des DA bei seiner Ablehnung, weil er für die Ausstellung eines Dienstausweises für den Antragsteller nach wie vor keine dienstliche Notwendigkeit sah. Im Rahmen des gewerkschaftlichen Schulungskurses im Oktober 2021 teilte der FA-Vorsitzende der DA-Vorsitzenden mit, dass sich der Antragsteller mittlerweile auch an den FA gewendet hatte und der Antrag betreffend die Gebührenfreiheit an die Zentralstelle weitergeleitet worden wäre. Der DA sah daher keinen Anlass, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen, zumal der Antragsteller sein Anliegen weder mündlich noch schriftlich weiter beim DA verfolgt hatte, nachdem er seine Anliegen an den FA herangetragen hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A8.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
01.09.2022